EU-Kommission stellt Konzerninteressen vor gesellschaftliche Anliegen

Gesetzesentwurf zu neuer Gentechnik

Pflanzenschere © Yool GmbH & Co. KG

YOOL

Der heute veröffentlichte Gesetzesentwurf der EU-Kommission zum Einsatz von neuen Gentechnikverfahren (NGT) in der Landwirtschaft ist eine klare Fehlanzeige: Er gefährdet den Verbraucherschutz, die Biodiversität und die nachhaltige Lebensmittelwirtschaft.

„Die EU-Kommission will jetzt ermöglichen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Zulassungsverfahren, ohne Risikoprüfung, ohne die Möglichkeit, sie aus der Umwelt wieder zurückzuholen, und ohne Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Landwirtschaft eingesetzt werden*. Sie spricht von neuen, präzisen Techniken – aber auch die Verwendung neuer Gentechnikverfahren bedeutet einen fundamentalen Eingriff ins Genom. Wenn diese in der Landwirtschaft nun ohne Risikovorsorge erlaubt würden, dann bedeutet das erhebliche Risiken für die Lebensmittelkette und die Ökosysteme,“ kommentiert Demeter-Vorstand Alexander Gerber den Entwurf. „Der Gesetzesentwurf ist eine Klatsche für die Verbraucher:innen, die weiterhin die Wahl haben wollen, gentechnikfreie Produkte zu kaufen, und daher auf eine klare Kennzeichnung angewiesen sind. Er widerspricht zudem den Zielen zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt – denn auch bei neuen Gentechnikverfahren gibt es unvorhersehbare Effekte auf die Umwelt, die nur durch Risikoprüfung, Risikomanagement und Rückverfolgbarkeit unter Kontrolle gehalten werden können.“ 

„Der Kommissionsvorschlag gefährdet die europäische Lebensmittelwirtschaft, denn er setzt nicht zuletzt die wirtschaftliche Existenz der etablierten, mittelständischen gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft aufs Spiel: Bio-Lebensmittelbetriebe, aber auch mehr und mehr konventionelle arbeiten bewusst ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen und brauchen eine verlässliche Gesetzgebung, um dies auch in Zukunft sicherstellen zu können!“ warnt Alexander Gerber weiter vor den möglichen Folgen einer De-Regulierung. „Nicht zuletzt werden mittelständische Unternehmen von der Züchtung bis zur Bäckerei sich nach einer solchen Deregulierung einer schier unübersichtlichen Flut von Patenten gegenübersehen, die wirtschaftliches Handeln rechtlich fast unmöglich macht.“ 

Alexander Gerber fordert: „Das EU-Parlament sowie Umweltministerin Lemke und Landwirtschaftsminister Özdemir müssen der EU-Kommission jetzt entschieden entgegentreten. Gemeinsam mit Verbänden, Initiativen und Organisationen fordern wir: Eine De-Regulierung von Gentechnik – nicht mit uns! Stellen Sie den Gesetzestext in den jetzt folgenden Verhandlungen vom Kopf auf die Füße! Denn Wahlfreiheit für Verbraucher:innen und Schutz der Umwelt müssen in unserer Demokratie vorrangige Ziele sein – und nicht die Interessen einiger weniger Saatgutkonzerne!“ 

*NGT-Pflanzen der Kategorie I sollen KEIN Zulassungsverfahren und damit auch keine Risikoprüfung (mehr) durchlaufen müssen, sie müssen nur „angemeldet“ werden. Diese Pflanzen und ihre Produkte werden in der Wertschöpfungskette (und damit auch am Endprodukt) auch nicht mehr gekennzeichnet. Nur das Saatgut muss als „NGT“ gekennzeichnet werden.  Angesichts der sehr breit gewählten Kriterien für die Einstufung in diese Kategorie kann/muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der künftigen NGT-Pflanzen in diese Kategorie fallen wird. Auch für Pflanzen der Kategorie II soll eine umfassende Risikobewertung nur dann erforderlich sein, wenn es vorab „plausible Hinweise“ auf Risiken gibt (Anhang II). Dabei wird im Verordnungstext allerdings nur auf die konkret „beabsichtigten“ Veränderungen abgestellt. Mögliche „unbeabsichtigte“ Veränderungen in Genom oder Stoffwechsel würden damit gar nicht mehr untersucht werden.


Mehr zum Thema: www.demeter.de/gentechnik  

Stellungnahme des Bundesverbandes für ökologische Lebensmittelwirtschaft: www.boelw.de 
 

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2023