Der Aufsichtsrat bestellt bis zu zwei Personen für die Dauer von drei Jahren als Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder bleiben im Amt bis eine Neubestellung erfolgt ist.
Mehr zu den Aufgaben des Vorstands in der Satzung:
Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zehn Personen, die keine hauptamtlich Angestellten oder freiberuflich Tätigen des Verbands, der Landesverbände oder sonstiger Untergliederungen sind und die, die verschiedene Gruppen im Gesamtverband repräsentieren.
Die Kandidat*innen für die Wahl zum Aufsichtsrat werden der Delegiertenversammlung wie folgt vorgeschlagen:
Der Aufsichtsrat wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren in getrennten Wahlgängen pro Gruppe gewählt. Wiederwahl ist möglich. Gewählt werden können nur von den Fachgruppen/ Landesverbände nominierte Kandidat*innen,
Der Aufsichtsrat bestellt den Bundes- und entsprechend den Vorschlägen der Landesverbände den Gesamtvorstand und berät – insbesondere zu strategischen Fragen – und überwacht diese bei seiner Tätigkeit.